Honorar


Beachten Sie nach der Honorarübersicht bitte meine Hinweise, wie Sie die Chance auf eine Kostenbeteiligung oder Übernahme durch die gesetzliche Krankenkasse oder auch das Finanzamt verwirklichen können - aber auch welche Nachteile dadurch auf Sie zukommen können.

 

Bei Unklarheiten über die auf Sie zukommenden Kosten könne Sie mich gerne kontaktieren. Natürlich werden wir auch im Erstgespräch die Aufwendungen für ein besseres Lebensgefühl  gemeinsam erläutern.

 

Leistung Honorar
   
Anamnese und Zielsetzung kostenfrei
Transformationstherpaie nach Robert Betz (ca. 60 Minuten) 100 Euro

Hypnosesitzung (ca. 60 Minuten)

100 Euro
   
Kalkulieren Sie im Normalfall mit folgender Sitzungsanzahl... ... und folgenden Kosten:
Raucherentwöhnung  - 1 Sitzung mit 120 Min. und 1 Sitzung mit 60 Min. 350 Euro
Gewichts.- und Stressreduktion - ca. 3 - 5 Sitzungen 300 - 500 Euro
Prüfungsangst und Lampenfieber - sehr individuell, meist reichen 1-2 Sitzungen  ab 100 Euro für eine Sitzung
   
Reinkarnation (je. 60 Minuten) 100 Euro
 1:1 Coaching für einen Tag, oder einen längeren Zeitraum Nach Absprache

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen ab, nach jeder Sitzung ist die Rechnung in bar zu begleichen.  Das hat für Sie Vorteile:

  • Niemand außer Ihnen (keine Krankenkasse oder Versicherung) erhält Kenntnis über Behandlung und Diagnose
  • Termine sind sehr schnell verfügbar
  • Unsere Vereinbarungen sind flexibel
  • Sie entscheiden über die Anzahl der Sitzungen, je nach Wohlbefinden

Über Möglichkeiten der Kostenrückerstattung durch die gesetzliche Krankenkassen informiere ich Sie im Anschluss, darf Sie aber darauf hinweisen, dass Ihnen die Kostenübernahme Nachteile bringen kann. Bei Eintritt in den öffentlichen Dienst zum Beispiel oder bei Antrag auf eine Versicherung (Lebens-, Unfall-, Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung) werden häufig  medizinische Auskünfte von ihrer Krankenkasse eingeholt, die auch die eingereichte Hypnosetherapie umfassen würden. Von einer selbst bezahlten Rechnung wissen nur Sie - ich unterliege wie bereits erwähnt einer Schweigpflicht und gebe keine Auskünfte an Dritte.

 

 

Kostenerstattung gesetzlicher Krankenkassen:

 

Die Kosten für Hypnosetherapie und ganzheitliche Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden für gesetzlich Versicherte in der Regel nicht übernommen, außer sie haben eine gesetzliche Krankenzusatzversicherung, welche die Heilpraktiker Leistung beinhaltet. Ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse, bis zu welcher Höhe jährlich die Kosten übernommen werden, lohnt sich hier!

 

Eine große Ausnahme ist die "Continentale Krankenversicherungs AG". Versicherte der Continentalen können bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung auch Leistungen von zugelassenen "Heilpraktikerin für Psychotherapie" in Anspruch nehmen und entsprechend dem abgeschlossenen Tarif erstattet bekommen. Die Continentale erstattet bis max. 20 Therapiestunden / Jahr. 

 

Zwei weitere Ausnahmen sind möglich:

 

1. Sie sind privat versichert und haben eine Zusatzversicherung. In diesem Fall kann sich ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse lohnen.

 

2. Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können die Kosten erstattet bekommen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums (ca. drei Monate) keinen freien Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten erhalten haben. In diesem Fall können Sie die Kostenübernahme einfordern, da die Kassen verpflichtet sind, die Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten. Den Nachweis der Nichtverfügbarkeit eines kassenzugelassenen Therapeuten erbringen Sie, indem Sie eine Liste der von Ihnen vergeblich kontaktieren Therapeuten (Datum, Name, Adresse) bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Klären Sie bitte rechtzeitig vor Therapiebeginn das detallierte Vorgehen mit Ihrer Krankenkasse ab.

 

Steuerliche Abzugsfähigkeit:

 

Die Kosten für Heilbehandlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen als "außergewöhnliche Aufwendung" oder "Werbungskosten" steuerlich abzugsfähig. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder Ihrem zuständigen Finanzamt beraten.

 

Heilbehandlungen sind gem. § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit, so dass die angegebenen Honorare Endpreise sind.