Beachten Sie nach der Honorarübersicht bitte meine Hinweise, wie Sie die Chance auf eine Kostenbeteiligung oder Übernahme durch die gesetzliche Krankenkasse oder auch das Finanzamt verwirklichen können - aber auch welche Nachteile dadurch auf Sie zukommen können.
Bei Unklarheiten über die auf Sie zukommenden Kosten könne Sie mich gerne kontaktieren. Natürlich werden wir auch im Erstgespräch die Aufwendungen für ein besseres Lebensgefühl gemeinsam erläutern.
Leistung | Honorar |
Erstgespräch mit Anamnese und Zielsetzung | kostenfrei |
Transformationstherpaie nach Robert Betz (ca. 60 Minuten) | 90 Euro |
Hypnosesitzung (ca. 60 Minuten) |
90 Euro |
Kalkulieren Sie im Normalfall mit folgender Sitzungsanzahl... | ... und folgenden Kosten: |
Raucherentwöhnung - 1 Sitzung mit 120 Min. und 1 Sitzung mit 60 Min. | 270 Euro |
Gewichts.- und Stressreduktion - ca. 3 - 5 Sitzungen | 270 - 450 Euro |
Prüfungsangst und Lampenfieber - sehr individuell, meist reichen 1-2 Sitzungen | ab 90 Euro für eine Sitzung |
Reinkarnation (je. 60 Minuten) | 90 Euro |
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen ab, nach jeder Sitzung ist die Rechnung in bar zu begleichen. Das hat für Sie Vorteile:
Über Möglichkeiten der Kostenrückerstattung durch die gesetzliche Krankenkassen informiere ich Sie im Anschluss, darf Sie aber darauf hinweisen, dass Ihnen die Kostenübernahme Nachteile bringen kann. Bei Eintritt in den öffentlichen Dienst zum Beispiel oder bei Antrag auf eine Versicherung (Lebens-, Unfall-, Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung) werden häufig medizinische Auskünfte von ihrer Krankenkasse eingeholt, die auch die eingereichte Hypnosetherapie umfassen würden. Von einer selbst bezahlten Rechnung wissen nur Sie - ich unterliege wie bereits erwähnt einer Schweigpflicht und gebe keine Auskünfte an Dritte.
Kostenerstattung gesetzlicher Krankenkassen:
Die Kosten für Hypnosetherapie und ganzheitliche Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden für gesetzlich Versicherte grundsätzlich nicht übernommen.
Zwei Ausnahmen sind möglich:
1. Sie sind privat versichert und haben eine Zusatzversicherung. In diesem Fall kann sich ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse lohnen.
2. Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können die Kosten erstattet bekommen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums (ca. drei Monate) keinen freien Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten erhalten haben. In diesem Fall können Sie die Kostenübernahme einfordern, da die Kassen verpflichtet sind, die Versorgung ihrer Versicherten zu gewährleisten. Den Nachweis der Nichtverfügbarkeit eines kassenzugelassenen Therapeuten erbringen Sie, indem Sie eine Liste der von Ihnen vergeblich kontaktieren Therapeuten (Datum, Name, Adresse) bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Klären Sie bitte rechtzeitig vor Therapiebeginn das detallierte Vorgehen mit Ihrer Krankenkasse ab.
Steuerliche Abzugsfähigkeit:
Die Kosten für Heilbehandlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen als "außergewöhnliche Aufwendung" oder "Werbungskosten" steuerlich abzugsfähig. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder Ihrem zuständigen Finanzamt beraten.
Heilbehandlungen sind gem. § 4 Nr. 14a UStG von der Umsatzsteuer befreit, so dass die angegebenen Honorare Endpreise sind.